Verhalten bei Unfällen

Verhalten bei Unfällen

Immer wieder sieht man im Fernsehen oder in den neuen Medien Bilder von schweren Unfällen. Aber was muss man machen, wenn man selbst in solch eine Situation gerät?

  1. Anhalten!
    • Wenn man einen Unfall sieht oder zu einem Unfall hinzukommt, ist man verpflichtet anzuhalten und Hilfe zu leisten.
    • Auch wenn man sich selbst nicht in der Lage fühlt, Erste Hilfe zu leisten, muss man mindestens den Notruf absetzen und damit Hilfe holen.
  2. Absichern!
    • Um sich selbst nicht zu gefährden und weitere Autofahrer zu warnen, muss als erstes die Unfallstelle abgesichert werden.
    • Warnblinkanlage anschalten und Warnweste anziehen.
    • Unfallstelle mit Warndreieck (50m innerorts, 100m außerorts) absichern. Dazu neben der Straße laufen und Warndreieck vor dem Körper tragen.
    • Entgegenkommende Fahrzeuge warnen, andere Fahrzeugführer auffordern zu helfen (Arbeitsteilung).
  3. Sofortmaßnahmen durchführen!
    • Bei Fahrzeugbrand: Personen aus dem Fahrzeug holen, Entstehungsbrand mit Feuerlöscher bekämpfen.
    • Bei starker Blutung einer verletzten Person: Blutung stoppen (Druckverband).
  4. Notruf absetzen!
    • Bei verletzten und/oder eingeklemmten Personen Notruf 112 wählen (siehe Notruf)
    • Bei Sachschaden ohne Personenschaden: Polizei verständigen (Tel. 110).
  5. Erste Hilfe leisten!
    • Erste Hilfe bei verletzten Personen durchführen.
    • Beteiligte Personen betreuen. Auch wenn diese äußerlich nicht verletzt sind, könnten Sie einen Schock haben.
  6. Einweisen!
    • Rettungskräfte einweisen.

Diese Maßnahmen sollten parallel stattfinden. Dazu sollte man andere Fahrzeugführer direkt ansprechen und auffordern zu helfen.